Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Urkunden:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate), erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt (Euro 8,70); bei im Ausland Geborenen Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepaß)
- Nachweis des H-Wohnsitzes (Aufenthaltes) Meldezettel oder Meldebestätigung
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung mit Rechtskraftklausel für Personen die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist (vollendetes 18. Lebensjahr)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters und des Erziehungsberechtigten bzw. Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung bei nicht Volljährigkeit.
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Sterbeurkunden bzw. Todeserklärung des früheren Ehegatten
- Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
- Bescheid des zuständigen Bezirksgerichtes für Justiz über die Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung (§24.4 DvzEheG); erforderlich, wenn nicht beide Ehepartner dem Staat angehört haben, dessen Gericht entschieden hat
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid(§6 PStV)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder, ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnissse der gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbestätigung usw.) des zuständigen Heimatstandesamtes (Botschaft oder Konsulat)
- wenn möglich: Heiratsurkunden der Eltern
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen Euro 50,- und Euro 70,-, fallweise, bei nicht österreichischen Staatsbürgern, auch darüber. Derjenige Ehegatte bei welchem sich der Familienname ändert bekommt einen neuen Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt (Euro 42,40)
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