Alle 4 Jahre wird in Gebäuden, die öffentlichen Zwecken dienen, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird oder in denen Versammlungsräume bestehen und in Gebäuden mit mehr als zwei in Holzbauweise errichteten Geschossen eine Feuerbeschau durchgeführt.
Die Feuerbeschau dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung oder die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder verhindern können.