Kastrationspflicht Freigänger-Katzen!

Katze im Baum

Gesetzliche Kastrationspflicht für ALLE Freigänger-Katzen!

Seit 2005 ist es nach dem österreichischen Tierschutzrecht verpflichtend, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. Der Tierschutzverein für Tirol erinnert daran, dass dies seit 2016 auch für Katzen in „bäuerlicher Haltung“ gilt. Entweder müssen die auf Bauernhöfen lebenden Katzen kastriert werden oder sie sind als Zuchtkatzen zu melden. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.


Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Zuchtkatzen sind zum Zwecke deren Identifizierung in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Weitere Infos bezüglich der Registrierung von Zuchtkatzen finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/haustiere/2/Seite.740292.html 


Gerade in den Sommermonaten wird der „Tierschutzverein für Tirol 1881“ wieder vermehrt mit der Aufnahme von Babykatzen konfrontiert. Ein Großteil der aufgenommenen Tiere stammt von zugelaufenen Streunerkatzen oder aus landwirtschaftlichen Betrieben, wo geschlechtsreife Katzen nicht ordnungsgemäß kastriert wurden. 

Der Verein erinnert daher daran, dass seit 2016 ALLE Freigänger-Katzen, auch Tiere in „bäuerlicher Haltung“ und zugelaufene Streunerkatzen verpflichtend kastriert werden müssen. Eine Katze ist bereits nach etwa vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und kann bis zu dreimal im Jahr einen Wurf Katzenbabys zur Welt bringen. 


Eine zu hohe Zahl von Katzen auf kleinem Raum kann zahlreiche Krankheiten und Seuchen hervorrufen, Parasiten verbreiten sich schlagartig. Im Rahmen seines Katzenkastrationsprogrammes kümmert sich der Tierschutzverein für Tirol daher bereits seit Jahren um die flächendeckende Kastration von verwilderten Streunerkatzen und Katzen in bäuerlicher Haltung. 


Die Kosten der Kastration von Streuner-Katzen werden vom Tierschutzverein Tirol übernommen


Für Fragen steht der Tierschutzverein für Tirol telefonisch unter 0512/58 14 51 oder über die Homepage www.tierschutzverein-tirol.at zur Verfügung. 

13.09.2023